(06190) 97 77 - 92 / 93

SCHÜTZENSTRASSE 2, 65795 HATTERSHEIM

AGB

  • Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma Altan Automobile
    Die nachstehenden Bedingungen gelten für den Verkauf gebrauchter Kraftfahrzeuge und Kraftfahrzeugteile (im Folgenden: Kaufgegenstand). Unseren Angeboten, Auftragsbestätigungen, Lieferungen und Leistungen liegen die nachfolgenden Geschäftsbedingungen zugrunde. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende allgemeine Geschäftsbedingungen werden selbst bei Kenntnis nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich schriftlich zugestimmt.
     Vertragsschluss
    Der Vertrag kommt durch Ihre Bestellung - online, fernmündlich oder unter Anwesenden - sowie die Annahme durch Altan Automobile zustande. Die Annahme erfolgt durch schriftliche Bestätigung durch Altan Automobile oder durch Ausführung der Bestellung. Angebote von Altan Automobile sind stets unverbindlich und freibleibend.
    I. Zahlung
    Der Kaufpreis und Preise für Nebenleistungen sind bei Übergabe des Kaufgegenstandes und Aushändigung oder Übersendung der Rechnung zur Zahlung fällig.
    Gegen Ansprüche des Verkäufers kann der Käufer nur dann aufrechnen, wenn die Gegenforderung des Käufers unbestritten ist oder ein rechtskräftiger Titel vorliegt; ein Zurückbehaltungsrecht kann er nur geltend machen, soweit es auf Ansprüchen aus dem Kaufvertrag beruht.
     II. Lieferung und Lieferverzug
    1. Hat der Käufer Anspruch auf Ersatz eines Verzugsschadens, beschränkt sich dieser bei leichter Fahrlässigkeit des Verkäufers auf höchstens 5% des vereinbarten Kaufpreises. Der Verkäufer haftet nicht, wenn der Schaden auch bei rechtzeitiger Lieferung eingetreten wäre.
    2. Höhere Gewalt oder beim Verkäufer oder dessen Lieferanten eintretende Betriebsstörungen, die den Verkäufer ohne eigenes Verschulden vorübergehend daran hindern, den Kaufgegenstand zum vereinbarten Termin oder innerhalb der vereinbarten Frist zu liefern, verändern die in Ziffern 1 bis 3 dieses Abschnitts genannten Termine und Fristen um die Dauer der durch diese Umstände bedingten Leistungsstörungen.
     III. Widerrufsbelehrung
    Widerrufsrecht
    Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. Brief, Fax, E-Mail) oder – wenn Ihnen die Sache vor Fristablauf überlassen wird – durch Rücksendung der Sache widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht vor Eingang der Ware beim Empfänger (bei der wiederkehrenden Lieferung gleichartiger Waren nicht vor Eingang der ersten Teillieferung) und auch nicht vor Erfüllung unserer Informationspflichten gemäß Artikel 246 § 2 in Verbindung mit § 1 Abs. 1 und 2 EGBGB sowie unserer Pflichten gemäß § 312e Abs. 1 Satz 1 BGB in Verbindung mit Artikel 246 § 3 EGBGB. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs oder der Sache.
    Der Widerruf ist zu richten an:
    Altan Automobile
     Inh. : Muhsin Altan
    Schützenstraße 2
    65795 Hattersheim
    Fax.: +49 (0) 6190/97 77 96
    E-Mail: altan@altanautomobile.de
    Bereits geleistete Zahlungen werden nach Rücksendung der Ware zurückerstattet. Widerrufsfolgen Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z. B. Zinsen) herauszugeben. Können Sie uns die empfangene Leistung ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren, müssen Sie uns insoweit ggf. Wertersatz leisten. Bei der Überlassung von Sachen gilt dies nicht, wenn die Verschlechterung der Sache ausschließlich auf deren Prüfung – wie sie Ihnen etwa im Ladengeschäft möglich gewesen wäre – zurückzuführen ist. Für eine durch die bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme der Sache entstandene Verschlechterung müssen Sie keinen Wertersatz leisten. Paketversandfähige Sachen sind auf unsere Gefahr zurückzusenden. Die Rücksendung für Sie ist kostenfrei. Nicht paketversandfähige Sachen werden bei Ihnen abgeholt. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für Sie mit der Absendung Ihrer Widerrufserklärung oder der Sache, für uns mit deren Empfang.
    Ende der Widerrufsbelehrung
     IV. Eigentumsvorbehalt
    1. Der Kaufgegenstand bleibt bis zum Ausgleich der dem Verkäufer aufgrund des Kaufvertrages zustehenden Forderungen Eigentum des Verkäufers.
    Ist der Käufer Unternehmer, der bei Abschluss des Vertrages in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt, bleibt der Eigentumsvorbehalt auch bestehen für Forderungen des Verkäufers gegen den Käufer aus der laufenden Geschäftsbeziehung bis zum Ausgleich von in Zusammenhang mit dem Kauf zustehenden Forderungen.
    2. Bei Zahlungsverzug des Käufers kann der Verkäufer vom Kaufvertrag zurücktreten. Hat der Verkäufer darüber hinaus Anspruch auf Schadensersatz statt der Leistung und nimmt er den Kaufgegenstand wieder an sich, sind Verkäufer und Käufer sich darüber einig, dass der Verkäufer den gewöhnlichen Verkaufswert des Kaufgegenstandes im Zeitpunkt der Rücknahme vergütet. Auf Wunsch des Käufers, der nur unverzüglich nach Rücknahme des Kaufgegenstandes geäußert werden kann, wird nach Wahl des Käufers ein öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger, z.B. der Deutschen Automobil Treuhand GmbH (DAT), den gewöhnlichen Verkaufswert ermitteln. Der Käufer trägt sämtliche Kosten der Rücknahme und Verwertung des Kaufgegenstandes. Die Verwertungskosten betragen ohne Nachweis 5 % des gewöhnlichen Verkaufswertes. Sie sind höher oder niedriger anzusetzen, wenn der Verkäufer höhere oder der Käufer niedrigere Kosten nachweist,
    3. Solange der Eigentumsvorbehalt besteht, darf der Käufer über den Kaufgegenstand weder verfügen noch Dritten vertraglich eine Nutzung einräumen.
    4. Der Käufer, tritt für den Fall des – im Rahmen ordnungsgemäßen – Geschäftsbetriebes zulässigen Weiterverkaufs der Vorbehaltsware und schon jetzt bis zur Tilgung sämtlicher Forderungen des Verkäufers, die ihm aus dem Weiterverkauf entstehenden künftigen Forderungen gegen seine Kunden sicherheitshalber ab, ohne dass es noch späterer besonderer Erklärungen bedarf; die Abtretung erstreckt sich auch auf Saldoforderungen, die sich im Rahmen bestehender Kontokorrentverhältnisse oder bei deren Beendigung des Bestellers mit seinem Kunden, ergeben. Wird die Vorbehaltsware zusammen mit anderen Waren verkauft, ohne dass für die Vorbehaltsware ein Einzelpreis vereinbart wurde, so tritt der Käufer dem Verkäufer mit Vorrang vor den übrigen Forderungen denjenigen Teil der Gesamtpreisforderung ab, der dem vom Verkäufer in Rechnung gestellten Wert entspricht. Bis auf Widerruf ist der Käufer zur Einziehung der abgetretenen Forderungen aus dem Weiterverkauf befugt; er ist nicht berechtigt, über sie in anderer Weise, z.B. Abtretung, zu verfügen. Auf unser Verlangen hat der Käufer die Abtretung dem Kunden bekannt zugeben und dem Verkäufer die zur Geltendmachung seiner Rechte gegen den Kunden erforderlichen Unterlagen, z.B. Rechnungen auszuhändigen und die erforderlichen Auskünfte zu erteilen.
     V. Gewährleistung
    1. Ansprüche des Käufers wegen Sachmängeln verjähren entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen, d. h. bei neuen Fahrzeugteilen in zwei Jahren, bei gebrauchten Teilen in einem Jahr ab Ablieferung des Kaufgegenstan¬des. Der Kaufgegenstand muss fachgerecht und unter Einhaltung aller herstellerspezifischen Vorgaben in einer Kfz- Meisterwerkstatt eingebaut werden. Bei Motoren und Zylinderköpfe muss im Zuge des Einbaus eine komplette Inspektion inklusive Zahnriemenwechsel erfolgen. Andernfalls erlisch der Anspruch auf Gewährleistung.
     2. Bei Auftreten eines Mangels ist dieser uns unverzüglich, spätestens aber innerhalb einer Frist von zwei Monaten nach dem Zeitpunkt, zu dem der vertragswidrige Zustand des Kaufgegenstandes festgestellt wurde, schriftlich anzuzeigen und uns die Möglichkeit einzuräumen, den beschädigten Kaufgegenstand im eingebauten Zustand in unseren Geschäftsräumen zu besichtigen. Unterlässt der Kunde diese Anzeige, erlöschen die Gewährleistungsrechte zwei Monate nach seiner Feststellung des Mangels. Dies gilt nicht bei Arglist des Verkäufers. Die Beweislast für den Zeitpunkt der Feststellung des Mangels trifft den Kunden. Ferner trifft den Verbraucher die Beweislast für die Mangelhaftigkeit der Sache. Im übrigen ist das verkaufte Ersatzteil uns spätestens acht Tage nach Mängelanzeige in unseren Geschäftsräumen zur Überprüfung vorzulegen.
    Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Kunde grundsätzlich nach seiner Wahl Herabsetzung der Vergütung (Minderung) oder Rückgängigmachung des Vertrags (Rücktritt) verlangen. Bei einer nur geringfügigen Vertragswidrigkeit, insbesondere bei nur geringfügigen Mängeln, steht dem Kunden jedoch kein Rücktrittsrecht zu.
    Die Gewährleistungsfrist beträgt ein Jahr ab Ablieferung des Kaufgegenstandes. Dies gilt nicht, wenn uns der Kunde den Mangel nicht rechtzeitig angezeigt hat.
    Garantien im Rechtssinne erhält der Kunde durch uns nicht.
     Die Gewährleistung ist ausgeschlossen, wenn Sie nicht den fachgerechten Einbau in einer Meister-Werkstatt unter Beachtung der Einbauvorschriften und Wartungsintervalle nachweisen können. Eine ordnungsgemäße Rechnung über den Einbau ist bei Aufforderung vorzulegen.
     3. Ist der Käufer Unternehmer, der bei Abschluss des Vertrages in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt, erfolgt der Verkauf von gebrauchten Fahrzeugteilen unter Ausschluss jeglicher Sachmängelhaftung. Bei arglistigem Verschweigen von Mängeln oder der Übernahme einer Garantie für die Beschaffenheit bleiben weitergehende Ansprüche unberührt
     VI.Haftung
    Die Sachmangelhaftung erstreckt sich nur auf Schäden am gekauften Ersatzteil, nicht auf Verschleißteile, Dichtungen und sonstige Anbauteile und nicht auf mittelbare Schäden, Montagefolgeschäden oder entgangenen Gewinn. Montage- und Demontagekosten, Abschleppgebühren, Leihwagen, Standgebühren, usw. gelten als mittelbare Schäden und werden nicht ersetzt.
     VII. Schlussbestimmungen
     Abweichungen, Ergänzungen und Nebenabreden, insbesondere Zusicherungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
    Ist der Kunde Kaufmann ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag unser Geschäftssitz. Dasselbe gilt, wenn der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat oder Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt sind.
    Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages mit dem Kunden einschließlich dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die ganz oder teilweise unwirksame Regelung soll durch eine Regelung ersetzt werden, deren wirtschaftlicher Erfolg dem der unwirksamen möglichst nahe kommt.
    Ist eine Bestimmung in den vorliegenden AGB unwirksam werden dadurch alle anderen Punkte nicht berührt